Pickerl
[google-translator]Unsere KFZ-Mechaniker kümmern sich um fachgerechte Servicearbeiten und Pickerl – Überprüfungen. Sie können bei uns die vorgeschriebenen Paragraph 57a-Überprüfungen für PKW, LKW bis 3,5 t und Moped sowie Anhänger machen lassen.
Was ist die §57a-Überprüfung?
Die Pickerl-Überprüfung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.
Für die Überprüfung mitzubringen sind
– das KFZ
– KFZ-Zulassungspapiere
Wo liegt die Toleranzgrenze für den Begutachtungszeitraum?
– Der Überprüfungstermin für die §57a-Überprüfung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung. Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 4 Monate (Erstzulassungs-Monat).
In welchen Abständen muss mein Auto begutachtet werden?
– Neufahrzeuge: Aufgrund der gesetzlichen 3-2-1 Regelung für PKWs, ist bei Neufahrzeugen die erste §57a-Überprüfung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
– Alle anderen Fahrzeuge: jährlich
Was wird überprüft?
– Ausrüstung
– Beleuchtung
– Sicherheitseinrichtungen
– Fahrgestell und Karosserie
– Reifen und Räder
– Motor
– Bremsen
Welche Fahrzeuge können begutachtet werden?
– PKW, Kombi und Leicht-LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht
– gebremste und ungebremste Anhänger
Öffnungszeiten:
Ersatzfahrzeug
Auto HAID
übernimmt die komplette Schadensabwicklung und Abrechnung mit der Versicherung.
Für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug repariert bzw. lackiert wird, stellen wir Ihnen kostenlos einen Ersatzwagen zur Verfügung.
Zusätzlich wird Ihr Fahrzeug vor der Auslieferung komplett gereinigt.
Auto Haid macht's wieder gut!