Pickerl

Pickerl

[google-translator]Unsere KFZ-Mechaniker kümmern sich um fachgerechte Servicearbeiten und Pickerl – Überprüfungen. Sie können bei uns die vorgeschriebenen Paragraph 57a-Überprüfungen für PKW, LKW bis 3,5 t und Moped sowie Anhänger machen lassen.

Was ist die §57a-Überprüfung?

Die Pickerl-Überprüfung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.

Für die Überprüfung mitzubringen sind
– das KFZ
– KFZ-Zulassungspapiere

Wo liegt die Toleranzgrenze für den Begutachtungszeitraum?
– Der Überprüfungstermin für die §57a-Überprüfung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung. Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 4 Monate (Erstzulassungs-Monat).

In welchen Abständen muss mein Auto begutachtet werden?
– Neufahrzeuge: Aufgrund der gesetzlichen 3-2-1 Regelung für PKWs, ist bei Neufahrzeugen die erste §57a-Überprüfung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
– Alle anderen Fahrzeuge: jährlich

Was wird überprüft?
– Ausrüstung
– Beleuchtung
– Sicherheitseinrichtungen
– Fahrgestell und Karosserie
– Reifen und Räder
– Motor
– Bremsen

Welche Fahrzeuge können begutachtet werden?
– PKW, Kombi und Leicht-LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht
– gebremste und ungebremste Anhänger